Impressum

 

Hotel Heselbacher Hof KG
Heselbacher Weg 72
72270 Baiersbronn-Heselbach


Telefon: +49 7442 838-0
Telefax: +49 7442 838-100

www.heselbacher-hof.de
info@heselbacher-hof.de

USt-IdNr.: DE287047014

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß TMG: Jochen Schneider

Geschäftsführer :
Herr Bernd Schneider

Vertretungsberechtigte:
Herr Jochen Schneider

Registergericht : Amtsgericht Stuttgart

Registernummer : HRA 728315

Firmensitz: Baiersbronn

 

 

AGB´s:

Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des Gastaufnahmevertrages, der zu Stande kommt, wenn Sie bei uns eine Unterkunft buchen. Diese Bedingungen regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen, dem Gast, und uns (Hotel Heselbacher Hof) als Beherbergungsbetrieb, nachstehend ÑHotelìabgekürzt. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

 

I. Vertragsabschluss, -Partner; Verjährung

 

1. Mit der Buchung bietet der Gast dem Hotel den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterung) soweit diese dem Gast vorliegen. Dem Hotel steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.

 

2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per Telefax erfolgen.

 

3. Der für Mitreisende buchende Gast oder andere Auftraggeber der Buchung (Firmen, Vereine, Gruppenverantwortliche) haben für alle Vertragsverpflichtungen von gebuchten Gästen, für welche die Buchung erfolgt, wie für ihre eigenen Einzustehen, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

 

4. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung des Hotels beim Gast, bzw. Auftraggeber zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form, mit der Folge, dass insbesondere auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und dem Hotel bei mündlichen und telefonischen Bestätigungen für den Gast und dem Hotel rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird das Hotel bei mündlichen und telefonischen Buchungsbestätigungen von dieser zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung an den Gast übermitteln.

5. Unterbreitet das Hotel auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers ein spezielles Angebot so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Hotels an den Gast, bzw. den Auftraggeber. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung des Hotels bedarf, zu Stande, wenn der Gast bzw. der Auftraggeber dieses Angebot, soweit angegeben innerhalb der im Angebot genannten Frist, ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.

 

II. Reservierung

 

1. Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Hotel möglich.

2. Ist eine unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1 dieser Bedingungen grundsätzlich zu einem für das Hotel und den Gast/Auftraggeber rechtsverbindlichen Gastaufnahmevertrag.

 

III. Preise und Leistungen, Preiserhöhungen

 

1. Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Entgelte für Leistungen, bei denen eine verbrauchsabhängige Abrechnung in der Buchungsgrundlage angegeben oder gesondert vereinbart ist (z.B. Telefon) und für Wahl- und Zusatzleistungen sowie die Ortsübliche Kurtaxe der Gemeinde.

2. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchsten jedoch um 5% anheben.

3. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% ¸über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

5. Die vom Hotel geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der jeweiligen Buchungsgrundlage, also dem gültigen Prospekt, der Internetseite des Hotels, bzw. der sonstigen Leistungs- und Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen. Angaben in Orts- oder Hotelführern sind nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Hotel für dessen Leistungspflicht maßgeblich.

 

IV. Zahlung

 

1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen. Bei schriftlichen Buchungsbestätigungen wird die vereinbarte Zahlungsregelung dort festgehalten. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an das Hotel zu bezahlen.

2. Auch ohne ausdrücklichen Vermerk in der Buchungsbestätigung kann das Hotel eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises verlangen.

3. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Zahlungen mit ec-Card und Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart ist oder vom Hotel allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisungen möglich.

 

V. Rücktritt und Nichtanreise

 

1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Hotels auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen bestehen.

2. Das Hotel hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft um eine anderweitige, bestimmungsgemäße Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

3. Das Hotel hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich war, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

4. Nach den von der Rechtssprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Beherbergungsbetrieb die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistung (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:

- Bei Übernachtung / Frühstück 80%

- Bei Übernachtung / Halbpension 70%

5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Hotel nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen des Hotels wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

 

VI. Pflichten des Kunden, Kündigung durch das Hotel

 

1. Soweit eine anderweitige Vereinbarung nicht getroffen wurde, kann die Unterkunft nur von dem Gast in Anspruch genommen werden, für den sie gebucht wurde. Eine anderweitige Belegung, insbesondere eine Untervermietung, bei gewerblichen Auftraggebern insbesondere auch die Weitergabe von Unterkunftskontingenten, ist nicht gestattet.

2. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Beherbergungsbetriebs selbst nur bestimmungsgemäß, soweit vorhanden (wie z.B. bei Schwimmbad und Sauna) vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.

3. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Hotel anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

4. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Hotel im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Hotel verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Hotel erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

5. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn das Hotel in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können das Hotel zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.

6. Das Hotel kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des Hotels den Betrieb des Hotels, bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt das Hotel, so gelten für den Zahlungsanspruch das Hotel die Bestimmungen in Ziffer 5. entsprechendÖ

 

VII. Zimmerbestellung, -Übergabe und - Rückgabe

 

1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.

Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 10.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

VIII. Haftungsbeschränkung bei vermittelten Fremdleistungen

 

1. Das Hotel haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises höchstens 3.500,00 €, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800,00 €. Geld und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 10.000,00 € im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (ß 703 BGB).

3. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einen Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warenversendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel ¸bernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben.

 

IX. Verjährung

 

1. Ansprüche des Gastes/Auftraggebers aus dem Beherbergungsvertrag gegenüber dem Hotel aus dem Gastaufnahmevertrag verjähren nach einem Jahr.

2. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch begründen und dem Hotel als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.

3. Schweben zwischen dem Gast und dem Hotel Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Kunde oder das Hotel die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

X. Rechtswahl und Gerichtsstand

 

1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden, bzw. dem Auftraggeber und dem Hotel findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

2. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, kann das Hotel nur an dessen Sitz verklagen.

3. Für Klagen des Hotels gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden, bzw. Auftraggebers maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn- oder Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn- oder Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Hotels vereinbart.

4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Gastaufnahmevertrag, bzw. das Rechtsverhältnis zum Gast oder Auftraggeber zwingende Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

 

XI. Schlussbestimmungen:

 

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

XII. Vertragspartner des Kunden

 

Hotel Heselbacher Hof

Heselbacher weg 72

72270 Baiersbronn

Deutschland

Tel: +49 (0) 7442 838-0

Fax: +49 (0) 7442 838-100

info@heselbacher-hof.de

www.heselbacher-hof.de

Geschäftsführer: Bernd Schneider